Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter

Sie sind examinierte Pflegefachkraft mit mindestens einjähriger Berufserfahrung und wollen sich zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter weiterbilden lassen? Hier können Sie sich über die 300 Stunden umfassende berufspädagogische Weiterbildung (PflAPrV § 4, Abs. 3) informieren.

Die Qualifizierung erfolgt berufsbegleitend und ist in sechs bis sieben Kursabschnitte über sieben bis neun Monate verteilt.

Die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter haben die Aufgabe, Auszubildende schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachkraft heranzuführen. Dies geschieht im Rahmen der Praxisanleitung gezielt und geplant auf Grundlage des Rahmenausbildungsplans.

  • Pflegefachkräfte im Bereich Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Fachkräfte für spezielle Einsatzbereiche wie Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Hebammen, OTA

Befähigung, Auszubildende unter berufspädagogischen Aspekten zu begleiten und zu beraten. Hierzu gehört die Schulung der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz, die didaktische und methodische Planung von Lernsituationen und die Beurteilung und Bewertung von Leistungen inklusive der Prüfungsabnahme.

  • Psychologische und pädagogische Grundkenntnisse
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Berufliches Rollenverständnis und Entwicklung
  • Anleitungsprozesse planen, gestalten und evaluieren
  • Beurteilen, bewerten und prüfen
  • Lernprozessbegleitung und Beratung
  • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Qualitätsmanagement und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse

Im Frühjahr 2025 startet die nächste Weiterbildung zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter. Die genauen Termine werden demnächst veröffentlicht.

Der Unterricht findet von 9.00 bis 16.30 Uhr statt.

2.950,00 €

  • Die Erlaubnis zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufes nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz
  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung

Regelmäßige Teilnahme (mindestens 90 %)

  • Anfertigung einer Facharbeit
  • Kolloquium